Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (z.B. Sanitätshäuser, nachfolgend Besteller). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt regelmäßig dadurch zustande, dass der Besteller eine Bestellung aufgibt, die als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu werten ist, und wir dieses Angebot innerhalb von 2 Wochen annehmen können.
§3 Preise und Versand
(1) Die Preise sind in Euro (€) ausgewiesen und gelten ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger, gesetzlicher Höhe.
(2) Innerhalb Deutschlands berechnen wir Versandkosten inklusive Verpackung bis zu einem Nettoauftragswert von 50,- Euro mit 7 Euro und bis 200,- Euro in Höhe von 4 Euro. Nettoauftragswerte über 200,- Euro sind versandkostenfrei.
(3) Mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versandkosten trägt.
§4 Zahlung
(1) Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Danach befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 3 % Skonto. Bei Teilnahme am Bankeinzugsverfahren gewähren wir 4% Skonto. Das Skonto gilt auf den Rechnungsbetrag, jedoch nicht, sofern in der Rechnung ausgewiesen, für Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
(2) Ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
(3) Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Lieferung erfolgt unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag in unserem Eigentum.
(2) Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Im Falle der Weiterveräußerung gelten die daraus entstehenden Forderungen an Dritte bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen als vorbehaltlos an uns abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller trotz Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner (Dritte) bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(3) Der Besteller darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert die zu sichernde Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 Prozent übersteigt.
§6 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei dem Besteller. Für Schadensersatzansprüche bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware – vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge – nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Bitte beachten Sie, dass Reparaturen aus hygienischen Gründen nur an gewaschenen bzw. hygienisch einwandfreien Artikeln ausgeführt werden können. Bei der Einsendung von Ware, die diesen Anforderungen nicht genügen, behalten wir uns die Berechnung einer angemessenen Aufwandspauschale vor.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Nicht unter die Gewährleistung fallen Fehler, die auf normalen Verschleiß und Überbelastung, missbräuchliche Verwendung, Vernachlässigung der Pflege sowie Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung zurückzuführen sind.
§7 Retouren außerhalb der Gewährleistung
(1) Retourannahmen außerhalb der Gewährleistung erfolgen auf Kulanz unter den nachstehenden Voraussetzungen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Retourannahmen zu verweigern.
(2) Wir nehmen nur originalverpackte, hygienisch einwandfreie und unbeschädigte Ware innerhalb von 12 Monaten ab Lieferdatum zurück, denen die entsprechenden Lieferpapiere beigefügt sind.
(3) Die Rücksendung erfolgt auf Kosten des Bestellers. Sie ist rechtzeitig vorher anzukündigen und der Lieferzeitpunkt mit uns abzustimmen.
(4) Wir berechnen für den Bearbeitungsaufwand bei Rücksendung bis 1 Monat ab Lieferdatum 8 Euro pro Rücksendung. Bei Rücksendungen ab 1 Monat nach Lieferdatum werden 15 % des Nettoauftragswertes als Bearbeitungsgebühr berechnet. Bei Rücksendung ab 6 Monaten nach Lieferdatum werden mit 20 % Prozent des Nettoauftragswertes berechnet.
§8 Haftung
(1) Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unsere Haftung ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in hier aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer hier aufgeführter Ausnahmefall vorliegt.
(2) Soweit unsere Haftung beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(4) Die Haftung für Unmöglichkeit bleibt unberührt. Die Haftung für Verzug bleibt ebenfalls unberührt, allerdings berechtigen uns Betriebsstörungen bei uns oder einem unserer Lieferanten, Personalmangel, Streik, Aussperrung sowie höhere Gewalt, die Lieferzeiten zu verlängern und entbinden uns für die Dauer der Behinderung von jeder Lieferverpflichtung.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, geltendes Recht
(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) Auf die gesamte Vertragsbeziehung ist deutsches Recht anwendbar.
§10 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, wobei die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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